Wartung von Ölabscheidern
Die DIN 1999-100 schreibt für den Betrieb von Ölabscheidern unter anderem folgende Kontrollen und Wartungen vor:
- Monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen
- Halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen gemäß Herstellervorgaben und behördlichem Bescheid
Der Umfang der Arbeiten ist ebenfalls in der DIN 1999-100 festgeschrieben. Die Ergebnisse sind in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren. Wir als Fachbetrieb übernehmen diese Tätigkeiten gerne für Sie, auch im Rahmen eines Wartungsvertrages, und entlasten Sie damit von einem Großteil der Betreiberpflichten für Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. Ölabscheider.
Generalinspektion – Prüfung von Ölabscheidern
Nach dem Einbau und vor der Inbetriebnahme muss Ihr Ölabscheider gründlich durch einen Fachkundigen geprüft werden. Diese Generalinspektion wird in der DIN 1999-100 vorgeschrieben und muss alle 5 Jahre wiederholt werden – in etwa vergleichbar mit der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge. Nachdem der Abscheider durch einen Entsorgungsfachbetrieb entleert und gereinigt wurde, kontrollieren wir ihn auf Beschädigungen und unterziehen ihn anschließend einer Dichtheitsprüfung. Die Ergebnisse dieser Prüfung halten wir in einem umfangreichen Prüfbericht fest, den Sie anschließend wie vorgeschrieben an Ihre zuständige Behörde weiterleiten können.
Einbau von Ölabscheidern
Der Einbau oder auch Neubau eines Ölabscheiders (Leichtflüssigkeitsabscheider gemäß DIN EN 858 in Verbindung mit DIN 1999-100) bedarf einer sorgfältigen Planung. Dazu gehören u.a. die Berechnung der notwendigen Nenngröße (NG/NS) des Ölabscheiders und die ausreichende Überhöhung als wichtige Planungsparameter. Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir die technische Planung durch, erwirken für Sie die notwendige Einleitgenehmigung gemäß Wassserhaushaltsgesetz (WHG) und kümmern uns um den Einbau sowie die finale Abnahme durch einen Fachkundigen. Unsere langjährige Erfahrung kommt Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer zuständigen Behörde sehr zugute.
Sanierung und Reparatur von Ölabscheidern
Sollten im Rahmen der 5-jährlichen Generalinspektion Beschädigungen und Undichtigkeiten bei Ihrem Ölabscheider festgestellt worden sein, kümmern wir uns um eine fachgerechte Sanierung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Abnahme des Ölabscheiders. Dazu gehören:
- Instandsetzen/Montage von Warnanlagen
- Instandsetzen/Montage von Koaleszenzeinsätzen
- Abdichten von Fugen und Flächen nach WHG, Rohren und Anschlüssen
- Instandsetzen/Erneuerung von Beschichtungen
- Erneuerung von Rohren
- Kernbohrungen für Kabeldurchführungen



