Generalinspektion – Dichtigkeitsprüfung

Ölabscheider und Fettabscheider müssen gemäß den Vorgaben der DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100 vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Dazu wird die Abscheideranlage nach Entleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen geprüft.
Der Umfang der Generalinspektion ist in den jeweiligen Normen aufgeführt. Dazu gehören u.a.

  • die Prüfung der Anlagendokumentation
  • die Prüfung des Betriebstagebuchs
  • die Begutachtung des baulichen Zustands und der Einbausituation
  • die Dichtheit der gesamten Anlage inkl. der Verbindungsleitungen

Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht zusammengefasst. Bei Feststellung von Mängeln muss die Abscheideranlage innerhalb einer vorgegebenen Frist einer Sanierung unterzogen werden. Nach Beseitigung der Mängel ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, bei der der Prüfer die Mängelfreiheit bestätigt und dokumentiert.

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